Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB Silvercom Systemhaus fuer Kauf und Service.pdf (79,1 kB)
AGB Silvercom Systemhaus Webdesign.pdf (99,2 kB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Silvercom Systemhaus Kauf und Service
§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Silvercom Systemhaus, Inh. Eric Hartmann, Scherfhausen 30a, D-41352 Korschenbroich (nachfolgend „Silvercom Systemhaus“ genannt) und den Kunden (nachfolgend “Kunde” oder “Käufer” genannt) ausschließlich geltenden Bedingungen für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen von Silvercom Systemhaus aufgrund von Bestellungen unserer Kunden
(2) Das Produktangebot von Silvercom Systemhaus richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.
(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Silvercom Systemhaus sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Silvercom Systemhaus kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
(3) Silvercom Systemhaus wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald Silvercom Systemhaus gegenüber dem Kunden die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme zustande.
§ 3 Preise, Zahlung, Annahmeverzug
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert Silvercom Systemhaus nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung zu leisten. Sollte die Zahlung später erfolgen, hält Silvercom Systemhaus sich vor – nach Kundeninformation – die Bestellung nicht auszuführen.
(3) Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auch gegen Barzahlung in den Geschäftsräumen von Silvercom Systemhaus ausgeliefert.
(4) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnungen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus dem selben Vertragsverhältnis stammt.
(6) Für die Dauer eines Annahmeverzugs ist Silvercom Systemhaus berechtigt, die Ware des Käufers auf seine Gefahr hin und für einen Pauschalbetrag in Höhe von € 14,00 zu lagern. Für den Fall, das die Lagerkosten ungewöhnlich hoch ausfallen, behält sich Silvercom Systemhaus vor, diese geltend zu machen.
§ 4 Versendung der Ware
(1) Von Silvercom Systemhaus angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
(2) Sämtliche von Silvercom Systemhaus bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
(3) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch Silvercom Systemhaus an das Versandunternehmen maßgeblich.
(4) Auch soweit Ware auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist Silvercom Systemhaus zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
a) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht.
In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von Silvercom Systemhaus angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
(5) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist Silvercom Systemhaus wegen des nach Absatz 4 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Absatz 2 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.
(6) In dem Fall, dass der Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 4 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an Silvercom Systemhaus liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, Silvercom Systemhaus hat die Verzögerung der Lieferung durch dem Lieferanten nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.
(7) Falls die Ware aus einem der in Absatz 6 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird Silvercom Systemhaus dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten verfügbar, ist Silvercom Systemhaus zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird Silvercom Systemhaus dem Kunden seine an Silvercom Systemhaus geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
(8) Silvercom Systemhaus behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(9) Bei der Lieferung von Software beachten Sie bitte auch die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Im Zweifel erhalten Sie mit dem Erweb der Software lediglich ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch.
§ 5 Versand, Versicherung, Gefahrübergang und Höhere Gewalt
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Silvercom Systemhaus die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern Silvercom Systemhaus nur die Versendung schuldet, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Hat Silvercom Systemhaus Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
(3) Temporäre Lieferhindernisse, die auf Grund höherer Gewalt (z.B. Verkehrsstörungen, Umweltkatastrophen) und anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die von uns nicht vertretbar sind, berechtigen uns die Lieferung erst nach gänzlicher Aussetzung dieses Hindernisses zu tätigen. Der Käufer wird unverzüglich von solch einem Hindernis in Kenntnis gesetzt. Sollte das Hindernis über mehr als 14 Tage unserer Lieferfrist hinaus Bestand haben, so haben der Käufer und wir das Recht unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Silvercom Systemhaus behält sich das Eigentum an der von gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Silvercom Systemhaus nicht berechtigt, die gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, kann Silvercom Systemhaus zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; Silvercom Systemhaus kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. 7 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Silvercom Systemhaus die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) In Abweichung zu den gesetzlichen Gewährleistungspflichten gilt für Unternehmer:
- Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
- Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mängelansprüche.
- Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung.
- Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
(4) In Abweichung zu den gesetzlichen Gewährleistungspflichten gilt für Verbraucher:
- Bei Neuware beträgt die Verjährungsfrist für Mängel zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Verbraucher;
- Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Verbraucher.
(5) Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsfristbeschränkungen in Ziffer 6 (3) und Ziffer 6 (4) sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer 8 geltend machen kann.
(6) Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(7) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel Silvercom Systemhaus nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
(8) Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter/unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Bedienung oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Besonders gilt dies für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Gleiches gilt für Mängel und Schäden, die auf Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den genannten Mangel sind.
(9) Die Gewährleistung erlischt, falls der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht durch Silvercom Systemhaus befugt wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
(10) Der Käufer/Kunde ist generell für seine Datensicherung verantwortlich. Diese muss unter anderem so erfolgt sein, dass die Daten mit akzeptablem Arbeitsaufwand rekonstruiert werden können.
(11) Der Käufer ist vor der Rücksendung der Ware dazu verpflichtet, die sich auf Datenträger(n) befindliche Daten zu sichern und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Für Datenverlust auf zurückgesendete Ware wird keine Einstandspflicht übernommen. Sollte die Ware für den Rückversand nicht ausreichend geschützt sein, dann sehen wir von jeglicher Gewährleistung ab.
(12) Eine Kompatibilität von Hardware- zu Softwarekomponenten bzw. von Hardware- oder Softwarekomponenten untereinander kann nicht gewährleistet werden, es sei denn die konkrete Kompatibilität zu anderer Hardware und/ oder Software wurde zum Gegenstand der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit durch Übernahme der vertraglichen Verpflichtung zum Zusammenbau oder der Installation von Komponenten, durch Angaben in unseren Angeboten oder auf der Verpackung oder durch unsere ausdrücklichen Zusagen. Die Beschaffenheit der Kompatibilität kann auch dann nicht erwartet werden, wenn mehrere Komponenten von Ihnen in einer Bestellung zusammengefasst werden, da ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung eine Kompatibilität nicht geprüft wird.
§ 8 Haftung
(1) Schadenersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten.
(2) Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragsüblichen Schaden.
(3) Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Ziffern 9 (1) und 9 (2) genannten Pflichten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Service
(1) Unter Service werden Dienstleistungen verstanden, die im Zusammenhang mit Kauf, Installation und zur individueller Fehlerbeseitigung bei Hardware (Server, Client, Drucker, Monitore, SAN, etc.), Netzwerk (Internet, DSL, Rooter, Switche, Kabel, etc.) und bei Softwarefehlern bzw. bei falschen Systemeinstellungen, mit schriftlichen Kundenauftrag durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(2) Dazu wird für Firmen- und Privatkunden ein Angebot erstellt, dass Art und Umfang der Dienstleistung beschreibt und das sich auf die aktuelle Preisliste bezieht. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Festpreisvereinbarungen sind möglich, ebenso Notdienstvereinbahrungen und Wartungsverträge.
(3) Für von Silvercom Systemhaus unverschuldete Verzögerungen bei der Durchführung von Serviceaufträgen sind vom Auftraggeber die entstandenen Kosten - die in der Rechnung aufgeführt werden - zu begleichen.
(4) Eine Mitwirkung des Kunden ist häufig erforderlich. Dem Kunden obliegt beispielsweise die zeitnahe Vorname von sach- und fachgerechten Datensicherungen. Auf besondere Risiken und Unfallsituationen hat der Kunde hinzuweisen. Der Kunde hat den vom Servicetechniker vorgelegten Arbeitsbericht durch rechtsgültige Unterschrift zu bestätigen. Besonderheiten, aber auch Reklamationen und Unstimmigkeiten sind dort zu vermerken.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen Silvercom Systemhaus und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Neuss für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Silvercom Systemhaus Webdesign/Erstellung Internetpräsentation/Website
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Silvercom Systemhaus, Inh. Eric Hartmann, Scherfhausen 30a, D-41352 Korschenbroich (nachfolgend „Silvercom Systemhaus“ genannt) und dem Auftraggeber für Webdesign und/oder die Entwicklung sowie Erstellung einer Internetpräsentation/Website ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
(2) Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart. Silvercom Systemhaus ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von Silvercom Systemhaus.
(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Gegenstand eines Auftrages an Silvercom Systemhaus können beispielsweise sein:
- Das Entwickeln und Programmieren einer Web-Site
- Die ausschließliche Programmierung einer Web-Site
- Die Modifikation einer bereits vorhandenen Web-Site
(2) Das Entwickeln und Programmieren einer Web-Site umfasst die Ausarbeitung eines Konzeptes einer Website einschließlich Design, Inhalt (Texte, Bilder, Grafiken inkl. Logos und Buttons, Videos), Struktur und sonstiger Elemente wie Datenbanken und interaktiver Elemente sowie die anschließende Programmierung der Website auf der Grundlage des genehmigten Konzeptes.
(3) Die ausschließliche Programmierung einer Web-Site erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Design (einschließlich grafischer Elemente), Inhalt, Struktur und sonstiger Elemente wie Datenbanken und interaktiver Elemente. Die Vorgaben des Auftraggebers werden im Auftrag auf dem Vertragsformular festgehalten.
(4) Die Umgestaltung einer bereits vorhandenen Internetpräsentation
umfasst wahlweise die auf der Grundlage der vorhandenen Web-Site erfolgende
Entwicklung und Programmierung einer neuen Web-Site gemäß Abs.2 dieses
Paragraphen oder die auf der Grundlage der bereits vorhandenen Web-Site
erfolgende ausschließliche Programmierung einer neuen Web-Site gemäß Abs.3
dieses Paragraphen. Die jeweils zu entwickelnde bzw. zu programmierende Website
setzt sich aus einer Mehrzahl von einzelnen Webseiten zusammen. Jede einzelne
Webseite besteht aus einer html-, shtml-, asp- oder php-Dateistruktur, in die
weitere Elemente wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive
Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden werden können.
§ 3 Entwicklung eines Konzeptes
(1) Das von Silvercom Systemhaus zu entwickelnde Konzept für die Web-Site hat die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite aufzuzeigen.
(2) Bei der Entwicklung des Konzeptes hat Silvercom Systemhaus die Einbindung der vom Auftraggeber im Vertragsformular festgehaltenen Vorgaben zu berücksichtigen.
(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber Silvercom Systemhaus schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann Silvercom Systemhaus nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzeptes mit der Erstellung der Website fortfahren.
(4) Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag / die
Konzeptvorschläge von Silvercom Systemhaus in jeweils wesentlich geänderter,
den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal
hintereinander ab, so hat Silvercom Systemhaus das Recht, den Vertrag zu
beenden und für die in der Konzeptionsentwicklungsphase erbrachten Leistungen
eine anteilige vereinbarte bzw. angemessene Vergütung in Höhe von 20% der
Gesamtvergütung zu verlangen.
§ 4 Programmieren der Web-Site
(1) Silvercom Systemhaus erstellt auf der Grundlage des freigegebenen Konzeptvorschlages bzw. nach den Vorgaben des Auftraggebers zunächst einen Prototypen der Web-Site. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander widerzuspiegeln. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden.
(2) Nach Vorlage des geschuldeten Prototypen hat der Auftraggeber diesen innerhalb von zwei Wochen gegenüber Silvercom Systemhaus schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Prototypen, so kann Silvercom Systemhaus nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des nicht gerügten Prototypen mit der Erstellung der Web-Site fortfahren.
(3) Lehnt der Auftraggeber den Prototypen in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Silvercom Systemhaus das Recht, den Vertrag zu beenden und für die in der Entwicklungsphase der Prototypen erbrachten Leistungen eine anteilige vereinbarte bzw. angemessene Vergütung in Höhe von 20% der Gesamtvergütung zu verlangen. Sofern Silvercom Systemhaus auch das dem Prototypen zugrunde liegende Konzept der Web-Site entwickelt hat, erhält Silvercom Systemhaus für die in der Entwicklungsphase des Konzeptes sowie der Prototypen erbrachten Leistungen jeweils eine anteilige Vergütung in Höhe von insgesamt 20% der Gesamtvergütung.
(4) Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei – und auch beim Abruf von Standard Computerendgeräten aus ohne Entstellung der Seitenoptik – abrufbar zu sein. Hyperlinks müssen, sofern sie auf Seiten innerhalb der erstellten Web-Site verweisen, einwandfrei funktionieren. Für Elemente der Web-Site benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder müssen für den Nutzer durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunter ladbar gemacht werden.
§ 5 Übergabe der Web-Site
Silvercom Systemhaus hat die erstellte Web-Site nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann er dies durch
Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber spezifizierten Server, auf einen Computer, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist Silvercom Systemhaus verpflichtet, beim Heraufladen der Web-Site auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und fernmündlich an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Web-Site teilzunehmen.
§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
(1) Die an der Gesamt-Web-Site, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei Silvercom Systemhaus. Die hiermit verbundenen Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung, Aufführung, Vorführung usw.) räumt er jedoch für alle derzeit bekannten Nutzungsarten ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung in vollem Umfang dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung der Website auf andere Arten und Weisen, z.B. auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen derzeit bekannten Arten. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Silvercom Systemhaus bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar.
(2) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs.1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 7 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Silvercom Systemhaus kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
(3) Im Hinblick auf unbekannte künftige Nutzungsarten räumt Silvercom Systemhaus dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen Silvercom Systemhaus und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Web-Site und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.
(4) Silvercom Systemhaus ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Web-Site (z.B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Web-Site öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Web-Site in der von Silvercom Systemhaus abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
(5) Silvercom Systemhaus ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Web-Site, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht Silvercom Systemhaus, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.
(6) Sämtliche an der Web-Site oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Web-Site entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
(7) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von Silvercom Systemhaus aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Silvercom Systemhaus zu entfernen.
§ 7 Quellcode
(1) Der Quellcode ist generell Eigentum des Auftragsgebers.
(2) Der Quellcode wird Digital – wenn nicht anders sicher geregelt – Silvercom Systemhaus zur Verfügung gestellt. Silvercom Systemhaus stellt sicher, dass die Verwendung ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt. Silvercom Systemhaus sichert dem Auftraggeber zu, dass der Quellcode vertraulich behandelt und entsprechend aufbewahrt wird. Am Ende der Vertragslaufzeit oder bei Abnahme der Programmiertätigkeiten wird dieser sicher gelöscht.
(3) Bei einer Neuprogrammierung wird Silvercom Systemhaus dem Auftraggeber den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald dieser die geschuldete Vergütung vollständig an Silvercom Systemhaus entrichtet hat.
§ 8 Beschaffung von Inhaltselementen
(1) Wird Silvercom Systemhaus vom Auftraggeber mit der Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, interaktive Elemente, Software u. a.) beauftragt, verpflichtet er sich, die Elemente selbst zu erstellen oder aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom jeweiligen Rechteinhaber, zu beschaffen, die betreffenden Nutzungsrechte zu klären und zu erwerben. Silvercom Systemhaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit bestimmter Inhaltselemente.
(2) Der Auftraggeber kann Silvercom Systemhaus noch während der Erstellung der Web-Site mit der Beschaffung weiterer Inhaltselemente beauftragen, die dieser jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen ablehnen kann.
§ 9 Vergütung und Auslagenersatz
(1) Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Erbringt Silvercom Systemhaus im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen,
oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder
Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so
erhält Silvercom Systemhaus hierfür - soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt
worden ist - eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 25 € je halbe Arbeitsstunde
(inklusive Mehrwertsteuer).
(3) Der Auftraggeber hat zwei Abschlagszahlungen auf die Vergütung in Höhe von
je 1/3 der Gesamtvergütung zu leisten. Die erste Abschlagszahlung ist 2 Wochen
nach Vertragsschluss fällig. Die zweite wird nach der Freigabe eines
Konzeptvorschlages bzw. nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 3 Abs.3 AGB
fällig. Sofern nur die Programmierung einer Web-Site geschuldet ist, wird die
zweite Rate nach der Fertigstellung des Prototypen bzw. nach Ablauf der
Zweiwochenfrist des § 4 Abs.2 AGB fällig.
(4) Silvercom Systemhaus hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:
- Aufwendungen, die Silvercom Systemhaus zur Beschaffung von Inhaltselementen durch Silvercom Systemhaus für erforderlich halten durfte (z.B. Lizenzgebühren);
- Aufwendungen, die Silvercom Systemhaus bei der Beschaffung der Internet-Domain entstehen;
- Aufwendungen, die Silvercom Systemhaus bei der Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes entstehen, sofern die Beschaffung nicht ohnehin im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgt;
- Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. § 12 Abs.2 S.2 AGB nicht mehr verlangt werden konnte;
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Silvercom Systemhaus alle zur Entwicklung des Konzeptes bzw. des Prototypen notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
(2) Spätestens nach der Freigabe des Prototypen hat der Auftraggeber Silvercom Systemhaus alle zur Entwicklung und Erstellung der Web-Site erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken inkl. Logos und Buttons, Videos, etc.) zur Verfügung zu stellen, wenn Silvercom Systemhaus sich im Vertrag zu deren Beschaffung verpflichtet hat. Der Auftraggeber hat die Inhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(3) Folgende Informationen hat der Auftraggeber Silvercom Systemhaus spätestens nach der Freigabe des Konzeptes bzw. vor der Erstellung des Prototypen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
- Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
- Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Web-Site: schriftlich oder per E-Mail;
- technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u.ä.): schriftlich oder per E-Mail;
(4) Sofern Silvercom Systemhaus zum Heraufladen der fertigen Website auf den vorgesehenen Webserver verpflichtet ist, hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Web-Site die Zugangsdaten (URL/Datentelefonnummer, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen, sofern sie Silvercom Systemhaus nicht bereits bekannt sind.
§ 11 Leistungszeit und Kündigung
(1) Die
Nichteinhaltung eines vertraglich festgelegten Termins für die Vorlage der
geschuldeten Anzahl von Konzepten bzw. der Fertigstellung der Web-Site ist für
Silvercom Systemhaus unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der
Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den
Auftraggeber beruht.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des
anderen Teils nach
Mahnung und Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der
Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 10 AGB nachhaltig nicht
nachkommt oder die fällige Abschlagszahlung gem. § 9 Abs.3 AGB nicht leistet.
(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne einen
wichtigen Grund jederzeit kündigen. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch
Silvercom Systemhaus jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und
Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder
der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.
§ 12 Abnahme und Zahlung
(1) Nach Fertigstellung der Web-Site und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist dieser innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Prototypen entspricht. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls innerhalb der obigen Frist einen Probelauf in den Räumen Silvercom Systemhaus verlangen.
(2) Silvercom Systemhaus ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht. Einmal abgenommene Teile der Web-Site können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleiben von einer Teilabnahme unberührt und richten sich ausschließlich nach den Absätzen 1 und 3 dieses Paragraphen sowie nach § 9 AGB.
(3) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der noch offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das im Vertrag/Auftrag angegebene Firmenkonto von Silvercom Systemhaus ohne Abzüge einzuzahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen, als Verbraucher in Höhe von fünf Prozent und als Unternehmer in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Möglichkeit Silvercom Systemhaus zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann gegen den Zahlungsanspruch von Silvercom Systemhaus nur mit solchen Zahlungsansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten, aus dem selben Vertragsverhältnis stammen oder von Silvercom Systemhaus anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 13 Gewährleistung, Mängel Anzeigepflicht
(1) Silvercom Systemhaus haftet für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Web-Site nach dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB, soweit nicht nachfolgend abweichendes bestimmt wird. Silvercom Systemhaus haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Prototypen in der freigegebenen – oder der Freigabe gem. § 2 Abs.2 S.2 gleichgestellten – Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet er hingegen nicht.
(2) Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel an der Web-Site hat der Auftraggeber Silvercom Systemhaus innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Übergabe mitzuteilen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Zur Wahrung der vorbezeichneten Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(3) Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Web-Site während der Gewährleistungsfrist wird Silvercom Systemhaus bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.
(4) Für Fehler, Störungen oder Schäden an der Web-Site, die auf nachträgliche Änderungen an der Web-Site, auf ihre unsachgemäße Bedienung, auf die Verwendung eines ungeeigneten Datenträgers, auf eine Beeinträchtigung durch andere Programme oder auf sonstige von Silvercom Systemhaus nicht zu verantwortende nachträgliche Eingriffe jedweder Art zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(5) Für die Hilfestellung bei der Beseitigung von Fehlern, Störungen oder Schäden an der Website, die von Silvercom Systemhaus nicht zu vertreten sind, wird dem Auftraggeber der übliche Stundensatz von in Höhe von 25 € je halbe Arbeitsstunde (inklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.
§ 14 Haftung
(1) Silvercom Systemhaus haftet eingeschränkt für Schäden nur, wenn
sie oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Silvercom Systemhaus nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (solche, auf die der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und die für die Durchführung des Vertrags unerlässlich
sind) oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese
Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im
Sinne von § 278 BGB. Im übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen
Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen,
auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Silvercom Systemhaus garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Web-Site nicht in rechtswidriger Weise soweit erkennbar in Rechte Dritter eingreifen.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung
gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte
Dritter eingreifen. Er stellt Silvercom Systemhaus hiermit von jeglichen
Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die möglichen Kosten
einer Rechtsverteidigung.
(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der
Konzeption der Gesamt-Web-Site beruhen, haftet Silvercom Systemhaus nur, wenn
sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Web-Site entstanden sind und auf
von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber
verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet Silvercom Systemhaus nicht. Im
Übrigen haftet Silvercom Systemhaus für Rechtsverstöße, die nicht in der
Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn er den
Rechtsverstoß kannte.
§ 15 Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten
(1) Silvercom Systemhaus verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner
Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt
gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu
bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
(2) Auf vorheriges ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers hat Silvercom
Systemhaus nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den
Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu
löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zuvor eine
Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte
zukommen zu lassen; Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form
vorliegen, sind in diesen Fällen an den Auftraggeber herauszugeben oder auf
dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
(3) Macht der Auftraggeber von seinem Recht aus dem vorstehenden Abs.2 keinen
Gebrauch, bewahrt Silvercom Systemhaus im Interesse des Auftraggebers die ihm
von diesem zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte regelmäßig auf,
um bei Änderungswünschen des Auftraggebers oder im Falle eines fehlerbedingten
Verlustes der Informationen und Inhalte auf sie unmittelbar Rückgriff nehmen zu
können. Eine Verpflichtung Silvercom Systemhaus zur Aufbewahrung wird dadurch
nicht begründet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart worden ist.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Silvercom Systemhaus unterliegen ausschließlich materiellem deutschem Recht, sofern nicht zwingendes Verbraucherrecht Anwendung findet. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort und für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Neus als Gerichtsstand vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, welche von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Silvercom Systemhaus Webhosting/Domains/Servernutzung
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Silvercom Systemhaus, Inh. Eric Hartmann, Scherfhausen 30a, 41352 Korschenbroich (im Folgenden auch: wir oder Provider) und dem Kunden (im Folgenden auch: Sie oder Kunde) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Wir erbringen unsere Dienstleistungen im Bereich Webhosting/Domains/Servernutzung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Dienstleistung durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie eine Bestellbestätigung z.B. per Fax oder E-Mail. Die Annahme Ihres Angebots erfolgt gesondert z.B. per Fax oder E-Mail.
§ 3 Leistungen
(1) Der Provider erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie Bestellung des jeweiligen Produkts. Stellt der Provider dem Kunden Systemressourcen im Rahmen des Webhostings, auf einem virtuellen Server, auf einem nicht ausschließlich für ihn bestimmten Server, oder auf einem dezidierten, ausschließlich für den Kunden zur Verfügung gestellten Server, bereit, kann der Kunde Inhalte bis zu einem Umfang und nach den technischen Spezifikationen entsprechend der Angaben in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, Tarifübersicht bzw. der Bestellung, die Vertragsbestandteil sind, ablegen.
(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Providers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Webspace/Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Der Provider behält sich vor, diese bei technischer oder rechtlicher Notwendigkeit zu ändern und Kunden neue IP-Adressen zuzuteilen.
(3) Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Provider kündigt dem Kunden planbare Arbeiten, die den Dienst des Kunden beeinflussen oder unterbrechen, mindestens drei Werktage im Voraus an. Planbare Arbeiten werden in der Regel zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringstmöglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
(4) Der Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird der Provider dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, dass heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
(5) Technische Supportleistungen sind nur soweit in den Angeboten enthalten, wie dies in der jeweils geltenden und im Internet einzusehenden Tarifübersicht bzw. der Bestellung aufgeführt ist. Ansonsten erfolgt eine gesonderte Berechnung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden.
(3)Der Kunde stellt den Provider von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(4) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Provider berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(5) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegter Daten, so kann der Provider diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(6) Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Quartal, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
(7) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen oder die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen ist der Provider zur sofortigen Einstellung der Leistung und zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt.
§ 5 Datensicherung
(1) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bietet der Provider dem Kunden im Rahmen einer gesonderten, entgeltlichen Vereinbarung für den Zeitraum von einem Monat nach Beendigung an, die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger vor Löschung zur Verfügung zu stellen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Providers bleiben unberührt.
(3) Soweit Daten an uns übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
§ 6 Reseller (Wiederverkäufer)
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den für ihn betreuten Inhalten einzuräumen.
(2) Der Kunde haftet in vollem Umfang gegenüber dem Provider auch dann, wenn Dritte gegen Vertragspflichten verstoßen, Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ergeben. Darüber hinaus stellt der Kunde den Provider von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an den Provider stellen werden.
§ 7 Vergütung
(1) Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot, der Tarifübersicht bzw. in der Bestellung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung kann wahlweise per Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung vorgenommen werden. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung zu leisten. Sollte die Zahlung später erfolgen, hält Silvercom Systemhaus sich vor – nach Kundeninformation – die Bestellung nicht auszuführen.
(2) Der Rechnungsversand kann nach Wahl des Providers auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Provider ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
(3) Der Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste/Preise zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste/Preise spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste/Preise nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung/Preise auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(4) Die Erbringung der Leistungen durch den Provider ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
§ 8 Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Account. Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert. Jede Registrierungsstelle für Top-Level-Domains (TLD) legt individuelle Laufzeiten fest. Die Firma Silvercom Systemhaus gibt diese Laufzeiten in Bezug auf Domains an den Kunden weiter. Die aktuelle Regelung ist vor Beantragung oder Vertragsverlängerung vom Kunden zu prüfen und wird Vertragsbestandteil.
(2) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf jeweils 12 Monate geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 12 Monate kündbar. Eine Kündigung kann nur schriftlich oder per Fax erfolgen. Unterbleibt eine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor,
- wenn sich der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet
- wenn der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen seine Pflichten insbesondere nach § 4 verstößt
- wenn der Kunde Inhalte verwendet, welche die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten
- wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§ 9 Mängelhaftung
(1) Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so stehen dem Kunden die geltenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere kann er Nacherfüllung verlangen.
(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
(4) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
§ 10 Haftung
(1) Im Anwendungsbereich des TKG gilt die Haftungsprivilegierung des § 44a TKG.
(2) Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts nutzen.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Dienstleistungen an die von Ihnen angegebene Adresse.
(3) Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.
§ 12 Urheberrechte, Lizenzbestimmungen
(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Softwareentwicklungen und individuelle Konfigurationen vornimmt, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Software und Konfigurationen im Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Kunde erhält für den Zeitraum der Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von bereitgestellten Programmen und verpflichtet sich dazu, die jeweiligen Lizenzbestimmungen zu beachten und einzuhalten. Soweit der Provider dem Kunden Software, andere Lizenzen oder Produkte zur Verfügung stellt, darf er – sofern nicht anders vereinbart – diese nicht an Dritte weitergeben. Er muss sie nach Vertragsbeendigung an den Provider zurückgeben sowie evtl. angefertigte Kopien löschen. Zuwiderhandlungen und daraus folgende Ansprüche des Lizenzgebers gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde stellt den Provider, sofern er gegen diese Lizenzbestimmungen verstößt, von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
§ 13 Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 14 Besondere Bestimmungen für Internetdomains, Suchmaschinen
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Beispielsweise für die Denic eG sind dies deren Domainrichtlinien und Domainbedingungen sowie die Preisliste der Denic eG.
(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
(6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.
(7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.
(8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
(9) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß als Fax zugelassene Form.
(10) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.
(11) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
(12) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.
(13) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
(14) Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schuldet der Provider wie bei der Domainvergabe auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme und den Zeitpunkt in die Suchmaschine entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
§15 Besondere Bedingungen für dedizierte und virtuelle Server; Freistellung
(1) Der Provider räumt dem Kunden volle und alleinige Administrationsrechte auf den gemieteten Servern ein. Nur dem Kunden liegt das individuelle Administrationspasswort des Servers vor, nicht aber dem Provider. Dieser ist es damit unmöglich, den vom Kunden gemieteten Server zu verwalten. Daher ist der Kunde ausschließlich und allein auf eigene Kosten und Gefahr für die Verwaltung und Sicherheit seines Servers verantwortlich. Es ist seine Pflicht, notwendige Sicherheitssoftware zu installieren, sich konstant über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und diese selbständig zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Software, der Provider zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
(2) Falls erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einfachen Konfigurationsänderungen mit, z.B. durch eine erneute Eingabe der Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird. Insbesondere ist es Kunden untersagt, den Server für den direkten Versand von SPAM-Mails und (d)DOS-Attacken zu verwenden oder offene Mail-Relays und andere Systeme auf dem Server zu betreiben, über die SPAM-Mails und (d)DOS-Attacken verbreitet werden können. Bei Verstößen behält sich der Provider das Recht vor, den Server ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
(5) Der Kunde erhält für den Zeitraum der Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von bereitgestellten Programmen und verpflichtet sich dazu, die jeweiligen Lizenzbestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer optionalen Beistellung einer Betriebssystemslizenzs der Firma Microsoft die jeweiligen geltenden Lizenzbestimmungen zu beachten und einzuhalten. Die Lizenzbestimmungen orientieren sich hierbei an den Serviceprovider User Rights (Spur) und den Product User Rights (Pur). Zuwiderhandlungen und daraus folgende Ansprüche des Lizenzgebers gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Der Kunde stellt den Provider, sofern er gegen diese gesonderten Bedingungen nach § 15 verstößt, von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher sowie verbraucherrechtlicher Vorschriften.
(7) Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag Neuss. In diesem Fall kann ein gerichtliches Verfahren nach Wahl des Providers auch am Sitz des Kunden durchgeführt werden.